Das Treffen in Eissen im Jahre 1126: Ein Vertrag wird geschlossenen PDF Drucken E-Mail

Sollten etwa noch unnötige Zweifel am Vorhandensein einer Kurie Corveys in Eissen bestehen, so vermittelt eine Urkunde, die im Staatsarchiv Münster deponiert ist (Corv. Urkunde, 47), in überzeugender Weise Gewissheit. Sie stammt aus dem Jahre 1126.

Wiederum ist der überaus tüchtige Abt Erkenbert erfolgreich. In Wirklichkeit aber sind es zwei adlige sächsische Damen aus dem Ittergau (zwischen Marsberg und Korbach gelegen), die dem Kloster zu weiterem Besitz in dieser Region verhelfen.
Die beiden Matronen (= ältere, ehrwürdige Frauen), heißen Riclinde und Friderun. Sie sind Erbinnen der 1123 im Mannesstamm ausgestorbenen Herren von Itter, die Burg Itter (bei Thalitter, heute Kreis Frankenberg-Eder) mit reichem Grundbesitz dem Kloster Corvey schenken. Diese Schenkung stärkte die Machtbasis der Corveyer im Bereich südlich der Diemel, im heutigen Waldeck, erheblich.

Der erste zugehörige Rechtsakt der Übertragung fand in der „Villa Eisse“ (im Dorf Eissen) statt, also im Klosterhof, im „Münikhuof“.
Sehen wir uns den Inhalt der prächtigen Urkunde, aus festem Papier bestehend, mit einer majestätisch anmutenden Schrift darauf, einmal genauer an. Hier die Schreibweise und wörtliche Übersetzung der in lateinischer Sprache verfassten Schrift:

„Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit, Erkenbertus, von Gottes Gnaden Abt zu Corvey, den Gegenwärtigen und Zukünftigen zur Kenntnis
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Bekannt sei allen Getreuen der Kirche und von Christus, wie ich, Erkenbertus, für die Kirche des Hl. Vitus in Corvey dazu erworben habe von einer gewissen adligen Frau Riclinde und deren Schwester Friderun, das Schloss Itere mit dem Markt, dem Zollhaus und daran liegenden persönlichen Besitzungen unter (bei) diesen Weilern (Orten), wie zum Beispiel Itere, Ense, Lutterbach, Dalewig. Im Itergowe (Ittergau) in der Gefolgschaft des Grafen Siegfried, mit Gebäuden, Äckern, Weiden, Waldungen, Gewässern, mit unfreien Dienstmännern und deren Lehen und deren Volleigentum ihres Besitzes und den Leibeigenen beiderlei Geschlechts. Für dieses habe ich ihnen gelobt, was ich einerseits einlösen (halten) werde, nämlich die Wohltat (das Leben) einlösend jährlich zehn Talente, andererseits aus unserer Schatzkammer zwei Talente am Fest des Hl. Vitus einlösen werde, drei (Talente) aber am Fest des Hl. Andreas (stifte). Verhandelt aber werden diese Dinge zuerst im Dorf Eisse, später aber bekräftigt in gesetzmäßiger Tradition (= überlieferter Form) in Corvey überdem Altar der Hl. Märtyrer Stephanus und Vitus, wobei der Graf Siegfried die Advokatenrolle übernahm und als Gegengewalt Widukind vor der gesamten Kongregation sowohl der Laien - der adligen wie der Freien - als auch der unfreien Dienstleute...“

Soweit die Übersetzung des ersten Teils der Urkunde.
Es folgen im Originaltext noch einige Bedingungen. Vor allem wird darauf verwiesen, dass die beiden Edeldamen die gesamten Besitzungen für ihre Lebenszeit als Lehen zur eigenen Nutzung Übertragen bekommen und dafür alljährlich am Tage des Hl. Vitus einen Pfennig bezahlen.
Der Abt überantwortet ihnen ferner ein Lehen das jährlich zehn Pfund abwirft, dazu von seiner Kammer zwei Pfund am St.-Vitus-Tag und drei Pfund am St.-Andreas-Tag. Ferner wird festgehalten: Sollte ein Nachfolger Erkenberts die Vereinbarung verletzen, so erhalten die beiden Edelfrauen die freie Verfügungsgewalt über ihren Besitz zurück.

Die beiden Damen sollen nicht „Ofterverlehen“ (weiter verleihen von dem Besitz); tun sie es doch, so sind solche Akte mit ihrem Tode nichtig. Die Liste der Zeugen zu diesem Schenkungsakt umfasst 93 Namen.
Damit die Schenkung nicht auf irgendeine Weise in der Zukunft durch Corveyer Äbte dem Kloster entfremdet werde, verbietet Erkenbert unter Androhung des Bannes (Kirchenausschluss) jede Verlehung. Beim Bischof Bernhard I von Paderborn hat er erreicht, dass dieser den Bann des Abtes durch seinen bischöflichen Bann bestätigt, auf dass der verlehnende Abt wie auch der Belehnte der Verfluchung anheim falle.

Die Urkunde schließt mit dem Hinweis.. „Aufgesetzt (gegeben) zu Itere am 10. Mai (6 Tage vor dem Iden des Mai), im Jahre des Herrn 1126. Im ersten Jahr des Königs Lothar (Lothar III. von Supplinburg bzw. von Sachsen) und im 20. Jahr (der Regierungszeit) des Abtes Erkenbert.
Bei den im Text genannten Grafen Siegfried und Widukind handelt es sich um den Edelvogt Siegfried von Northeim und dem Vizevogt Widukind.

Fachleute weisen darauf hin, dass die Urkunde „in einer schnörkel- und oberlängenreichen Minuskel (besondere Form der Kleinbuchstaben im Mittelalter, verwandt in der klösterlichen Schreibkunst) verfasst wurde. Die Großbuchstaben nannte man Majuskel.
Der gesamte Vorgang lässt erkennen, dass die Niederlassung der Corveyer Mönche in Eissen aus der Zahl der übrigen Klosterhöfe herausragte. Allein die Tatsache, dass die Schenkung zunächst (primo) im Mönchshof Eissen stattfand, zeigt seine besondere Bedeutung.
Zwar kam bei uns nicht die Vielzahl der Personen zusammen, wie bei der „Hauptverhandlung“, aber die Vorverhandlung in Eissen wird eine starke Gruppe von hoch angesehenen Personen aus dem Ittergau und dem Reichskloster an der Weser in unserem Ort vereinigt haben. Entsprechend groß muss der Klosterhof ,,de Eisse'' gewesen sein.

Hubert Plogmeier: Eissen - Bild unserer Heimat, Seite 71 und 72

 
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